Maschinenversicherung

Über die Maschinenversicherung können sowohl Stationäre Maschinen wie z.B. Werkzeugmaschinen zur Metall-, Kunststoff- oder Holzbearbeitung, Druckmaschinen, Pressen, Stanzen wie auch alle fahrbaren oder transportablen Maschinen, wie z.B. Bagger, Gabelstapler, Planierraupen oder Krane gegen unvorhergesehene eintretende Sachschäden versichert werden.

Diese stellen wichtige Firmenvermögenswerte dar. Deshalb benötigen diese Geräte und Maschinen nicht nur eine optimale Wartung und Pflege, sondern auch den bestmöglichen Versicherungsschutz. Insbesondere fahrbare und transportable Geräte sind durch ihre Mobilität besonders vielen Gefahren ausgesetzt.

Versicherungsschutz besteht insbesondere für unvorhergesehene Sachschäden durch

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
  • Über- oder Unterdruck
  • Zerreißen infolge Fliehkraft
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Sturm, Frost oder Eisgang
  • Diebstahl

Eine sinnvolle Ergänzung zur Maschinenversicherung ist die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung

Wird eine Ihrer Maschinen beschädigt, entstehen nicht nur Reparatur- oder Neuanschaffungskosten. Wenn Sie wegen eines versicherten Sachschadens Ihre Maschinen nicht nutzen können, entsteht ein Unterbrechungsschaden. Jeder Maschinenausfall bedeutet auch, dass fortlaufende Kosten nicht erwirtschaftet werden können sowie evtl. ein dadurch, entgangener Betriebsgewinn.

Mit einer Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung decken Sie auch diese finanziellen Schäden ab.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier