Firmenrechtsschutzversicherung

Hier spricht man auch von der Gewerbe-, Unternehmens- oder Betriebsrechtsschutzversicherung.

Der Gewerberechtsschutz kann von einer Einzelperson (Gewerbetreibende, Alleinunternehmer oder Freiberufler) zum Schutz ihrer unternehmerischen Tätigkeit abgeschlossen werden. Zudem besteht die Möglichkeit einen gesamten Betrieb oder eine Firma gegen bestimmte Risiken, die aus der unternehmerischen Tätigkeit resultieren, zu versichern.

Welche das im Einzelnen sind, hängt von der Betriebsart und der Branche in der sie tätig sind, ab. Denn jede Branche birgt andere Risiken, die Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen können.

Eine Gewerberechtsschutzversicherung wird jeweils den individuellen Anforderungen angepasst, kann vertraglich flexibel gehandhabt werden, beziehungsweise in verschiedene Bereiche aufgegliedert werden.

Der Firmenrechtsschutz stellt sozusagen die Basis bzw. den Grundbaustein für den Gewerberechtsschutzvertrag dar. Hierbei sind beispielsweise Streitigkeiten mit dem Finanzamt in Bezug auf steuerrechtliche Angelegenheiten oder Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft versichert.

Weitere Bausteine der Absicherung sind beispielsweise,

  • Arbeitsrechtsschutz
  • Gewerblicher Verkehrsrechtsschutz
  • Immobilienrechtsschutz
  • Firmenvertragsrechtsschutz
  • Erweiterter Strafrechtsschutz

Die Versicherer unterscheiden sich in Bezug auf Leistungen, Beiträge und Selbstbeteiligungsmodelle häufig stark, sodass wir Ihnen raten einen Versicherungsvergleich für Sie durchzuführen, um den optimal, passenden Schutz für Sie zu finden.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier